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Kartellwächter nehmen Microsoft ins Visier

Die Kartellbehörden in Deutschland werden bei Microsoft künftig etwas genauer hinter die Kulissen schauen.

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Das Bundeskartellamt hat Microsoft als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Damit fällt der US-amerikanische Softwarekonzern gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach Paragraf 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Basis dieser Vorschrift ließen sich Unternehmen, die solche Machtstellungen innehaben, wettbewerbsgefährdende Praktiken leichter untersagen, hieß es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts

“Ökosystem Microsoft verwobener und stärker denn je”

„Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Historischer Ausgangspunkt sei das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung im Markt einnehme. Dazu kämen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. „Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat“, stellte Mundt fest. 

  

“Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.Bundeskartellamt/Bernd Lammel

Neben den aus Sicht der Wettbewerbshüter sehr starken Marktstellungen bei den Betriebssystemen Windows und Windows Server sowie bei der Produktivitätssoftware (Office-Produkte, Microsoft 365) nimmt Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) zunehmend auch in der Cloud eine führende Rolle ein. Darüber hinaus habe Microsoft sein Angebot durch Zukäufe, Eigenentwicklungen und die Erweiterung seiner etablierten Kernprodukte um neue Funktionalitäten kontinuierlich vergrößert. 

Dabei profitiere der Konzern davon, Angebote von Drittanbietern einzubinden und damit sein Gesamtsystem attraktiver für User zu machen. Gleichzeitig behalte Microsoft aber „aufgrund der sortimentsartigen Bündelung komplementärer Angebote einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind“, warnt das Kartellamt. Hinzu komme die übergreifende technische Verzahnung der Produkte aus dem Microsoft-Ökosystem. Dem Softwarekonzern gelinge es immer wieder, ausgehend von seiner etablierten starken Stellung, nicht nur in neue Märkte hineinzuwachsen, sondern dort auch in kurzer Zeit starke Marktpositionen aufzubauen, so das Fazit des Bundeskartellamts.

Das Bundeskartellamt zeigt Zähne:

Mehr Datenhoheit für User: Kartellamt mahnt Google ab

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Auch Microsoft wird geprüft: Kartellamt stellt Apple unter Aufsicht

Mundt hofft mit der neuen Einstufung, Microsoft genauer auf die Finger schauen zu können.  „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte“, sagt der Chef des Bundeskartellamts. Gleichzeitig unterliege Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act (DMA). „Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn“, so Mundt. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.“ 

Über Verfahren gegen Microsoft ist noch nicht entschieden

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums unterliegt Microsoft in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt. Über die Einleitung möglicher Verfahren, um konkrete Verhaltensweisen von Microsoft zu untersuchen, sei noch nicht entschieden worden, hieß es. Neben Microsoft hat das Bundeskartellamt auch für Amazon, Apple, die Alphabet-Tochter Google und die Meta-Tochter Facebook eine marktübergreifende Stellung festgestellt. 

Wie EU-Kartellbehörden gegen Big Tech vorgeht:

EU nimmt Alphabet/Google, Apple und Meta ins Visier

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EU-Kommission kritisiert Meta-Werbemodell: “Zahlen oder Zustimmen” verstößt gegen DMA

Von Seiten Microsofts hieß es, man werde die Entscheidung des Bundeskartellamts akzeptieren sowie konstruktiv und verantwortungsvoll mit den Kartellbehörden zusammenarbeiten. Man sei sich der Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen.

Das sieht auf Seiten des Wettbewerbs indes ganz anders. In den vergangenen drei Jahren habe man umfangreiche Unterlagen und andere Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft vorgelegt, sagte Frank Karlitschek, CEO von Nextcloud. Der Manager begrüßte die Ankündigung des Bundeskartellamts, die besondere Marktmacht von Microsoft festzustellen. „Diese ist ein wichtiger Schritt, um künftig wettbewerbsgefährdende Praktiken des US-Konzerns durch das Bundeskartellamt zu untersagen“, so Karlitschek. 

 Die Kartellbehörden in Deutschland werden bei Microsoft künftig etwas genauer hinter die Kulissen schauen. Shutterstock

Das Bundeskartellamt hat Microsoft als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Damit fällt der US-amerikanische Softwarekonzern gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach Paragraf 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Basis dieser Vorschrift ließen sich Unternehmen, die solche Machtstellungen innehaben, wettbewerbsgefährdende Praktiken leichter untersagen, hieß es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts. 

“Ökosystem Microsoft verwobener und stärker denn je”

„Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Historischer Ausgangspunkt sei das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung im Markt einnehme. Dazu kämen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. „Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat“, stellte Mundt fest. 

  

“Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.Bundeskartellamt/Bernd Lammel

Neben den aus Sicht der Wettbewerbshüter sehr starken Marktstellungen bei den Betriebssystemen Windows und Windows Server sowie bei der Produktivitätssoftware (Office-Produkte, Microsoft 365) nimmt Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) zunehmend auch in der Cloud eine führende Rolle ein. Darüber hinaus habe Microsoft sein Angebot durch Zukäufe, Eigenentwicklungen und die Erweiterung seiner etablierten Kernprodukte um neue Funktionalitäten kontinuierlich vergrößert. 

Dabei profitiere der Konzern davon, Angebote von Drittanbietern einzubinden und damit sein Gesamtsystem attraktiver für User zu machen. Gleichzeitig behalte Microsoft aber „aufgrund der sortimentsartigen Bündelung komplementärer Angebote einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind“, warnt das Kartellamt. Hinzu komme die übergreifende technische Verzahnung der Produkte aus dem Microsoft-Ökosystem. Dem Softwarekonzern gelinge es immer wieder, ausgehend von seiner etablierten starken Stellung, nicht nur in neue Märkte hineinzuwachsen, sondern dort auch in kurzer Zeit starke Marktpositionen aufzubauen, so das Fazit des Bundeskartellamts.

Das Bundeskartellamt zeigt Zähne:

Mehr Datenhoheit für User: Kartellamt mahnt Google ab

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Mundt hofft mit der neuen Einstufung, Microsoft genauer auf die Finger schauen zu können.  „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte“, sagt der Chef des Bundeskartellamts. Gleichzeitig unterliege Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act (DMA). „Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn“, so Mundt. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.“ 

Über Verfahren gegen Microsoft ist noch nicht entschieden

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums unterliegt Microsoft in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt. Über die Einleitung möglicher Verfahren, um konkrete Verhaltensweisen von Microsoft zu untersuchen, sei noch nicht entschieden worden, hieß es. Neben Microsoft hat das Bundeskartellamt auch für Amazon, Apple, die Alphabet-Tochter Google und die Meta-Tochter Facebook eine marktübergreifende Stellung festgestellt. 

Wie EU-Kartellbehörden gegen Big Tech vorgeht:

EU nimmt Alphabet/Google, Apple und Meta ins Visier

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Von Seiten Microsofts hieß es, man werde die Entscheidung des Bundeskartellamts akzeptieren sowie konstruktiv und verantwortungsvoll mit den Kartellbehörden zusammenarbeiten. Man sei sich der Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen.

Das sieht auf Seiten des Wettbewerbs indes ganz anders. In den vergangenen drei Jahren habe man umfangreiche Unterlagen und andere Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft vorgelegt, sagte Frank Karlitschek, CEO von Nextcloud. Der Manager begrüßte die Ankündigung des Bundeskartellamts, die besondere Marktmacht von Microsoft festzustellen. „Diese ist ein wichtiger Schritt, um künftig wettbewerbsgefährdende Praktiken des US-Konzerns durch das Bundeskartellamt zu untersagen“, so Karlitschek.  

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